Pro City Consul­ting UG

Aktuelle News im Zusammen­hang mit Werbung

Vorsicht Abo-Falle

Mal eben online eine Route planen? Das kann richtig teuer werden: Die Polizei warnt vor einem Dienst, der seinen Nutzern ein teures Abo andrehen will.

Die Polizei Niedersachsen warnt vor dem Online-Routenplaner maps-routenplaner.info. Auf der Seite lauert nach Polizeiangaben eine Abo-Falle: Anders als etwa Google Maps ist der Dienst nicht kostenlos und erfordert eine Registrierung. Damit geht man eine teure Mitgliedschaft ein, die mit 500 Euro im Laufe von zwei Jahren zu Buche schlägt.
https://www.heise.de/security/meldung/Abo-Falle-Online-Routenplaner-kostet-500-Euro-3186121.html

Werbeverträge im Internet: Auftraggeber trägt Risiko für Werbeerfolg

Das Internet wimmelt von Agenturen, die bereitwillig ihre Dienste bei der Schaltung von Werbung anbieten. Alleine bei einer Google-Suche wird der Händler von Hilfswilligen überschwemmt. Hat man sich für einen Anbieter entschieden, geht es weiter zur Feinabstimmung, dem Agenturvertrag oder Werbevertrag. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch zulasten der Händler, dass der Erfolg einer Werbeanzeige ohne konkrete Vereinbarung beim Auftraggeber liegt
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/31489-werbevertraege-internet-auftraggeber-risiko-werbeerfolg.html

„Dreiste Lüge“: Gericht untersagt Werbung „auf (fast) alles“ bei zu vielen Ausnahmen

Wer als Händler im Rahmen von Werbung den Verbrauchern Versprechungen macht, der muss diese Versprechen auch einhalten und darf nicht irreführend werben. Das Oberlandesgericht Köln hat nun in einem Prozess entschieden, in dem es um die Frage geht, was der Ausdruck Rabatt „auf (fast) alles“ eigentlich bedeutet (Urteil OLG Köln vom 20.04.2018, Az. 6 U 153/17). „30 % Rabatt auf (fast) alles“ klingt in den Ohren vieler Kunden wie ein äußerst vielversprechendes Angebot. Und genau aus diesem Grund dürfte sich ein hiesiger Möbelmarkt dazu entschlossen haben, mit diesem Versprechen zu werben.
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/31718-dreiste-luege-gericht-untersagt-werbung-auf-fast-alles-viele-ausnahmen.html

OLG München: Zulässige Werbung gegenüber Bestandskunden

Für Händler stellt die Rechtsprechung normalerweise hohe Hürden auf, wenn es um den Versand von Werbung per E-Mail ohne Einwilligung geht. Einzige Ausnahme davon ist die sogenannte Direktwerbung. Das Oberlandesgericht München beschäftigte sich nun erneut zu den Möglichkeiten der Direktwerbung – mit einem glücklichen Ausgang für den Versender.
https://www.onlinehaendler-news.de/recht/aktuelle-urteile/31657-olg-muenchen-zulaessige-werbung-gegenueber-bestandskunden.html

Wie uns Raststätten mit Sanifair-Bons verarschen

In anderen Ländern würde man 50-Cent-Gutscheine wegwerfen, anstatt sie einzulösen und draufzuzahlen. Aber wir sind hier in Deutschland.

Zwanzig Millionen Euro verlieren die Deutschen im Jahr, weil sie ihre Sanifair-Bons nicht abgeben. Ihr wisst schon, diese Gutscheine, die man auf Raststätten-Toiletten bekommt und mit deren Hilfe man sich einreden kann, dass 70 Cent kein Wucher dafür sind, seine Notdurft zu verrichten. 50 Cent sind die Bons wert, die der Toilettenkunde im Shop nebenan einlösen kann, der praktischerweise zum selben Unternehmen gehört:
https://www.vice.com/de/article/vbxv3j/wie-uns-raststatten-mit-sanifair-bons-verarschen

Abmahnungen für Influencer: Immer mehr Verbraucher fühlen sich getäuscht

Als Marketing-Tool werden Influencer immer wichtiger, für die Wettbewerbszentrale werden sie allerdings ebenso relevanter. Die Wettbewerbszentrale hat seit vergangenem Oktober 16 Influencer abgemahnt, weil Werbung nicht entsprechend gekennzeichnet war, weitere Fälle werden geprüft. Die Beschwerden kommen von Verbrauchern, die sich getäuscht fühlen und es werden mit dem schnell wachsenden Markt stetig mehr.
https://www.onlinehaendler-news.de/marketing/social-media/31450-abmahnungen-influencer-verbraucher-fuehlen-sich-getaeuscht.html

Betrug und Abzocke

Sicheres Internet Betrug und Abzocke im Internet sind weltweit die einzigen Verbrechen mit steigender Tendenz. Während alle anderen Delikte zurück gehen, ist die Kriminalität, die mittelbar oder unmittelbar über das Internet führt, 2009 bis um dreißig Prozent gestiegen! Eine Umfrage hat ergeben, dass jeder zweite (!) Deutsche schon einmal direktes Opfer von Internetkriminalität geworden ist.

Dabei handelt es sich nicht nur um augenfällige Abzocke. Internetbetrüger entwickeln laufend neue und immer raffiniertere Betrugsmethoden, mit denen sie ihre Opfer hinters Licht führen. Mehr Wachsamkeit im Verbraucherschutz ist daher dringend erforderlich. Die Pro City Consulting UG leistet hierzu ihren Beitrag und gibt auf diesem Portal in kompakter Form einen Überblick über die Methoden der Internetbetrüger. Hier erfahren Sie, wie Sie Abzocker erkennen, sich gegen Betrug schützen und wie Sie sich gegen versteckte Betrugsmethoden wie den Diebstahl von Internetidentitäten wehren.

Wie auf anderen Portalen legt die Pro City Consulting UG auch hier besonderen Wert auf eine umfassende Information. Während Verbraucherschützer ihre Aufklärungsarbeit meist auf Warnungen vor finanziellem Betrug und fieser Abzocke beschränken, werden auf diesen Seiten auch jene Betrugsmethoden beleuchtet, die zunächst gar nicht als solche wahrgenommen werden, wie etwa die tägliche SPAM-Flut im e.mail-Postfach oder ein scheinbar harmloses Download. Denn hier verbirgt sich oftmals die Vorbereitung für eine gezielte Betrugsattacke.

Wachsamkeit im Datenschutz, Vorsicht im Umgang mit Märkten und Foren im Internet und vor allem Skepsis gegenüber schön klingenden Versprechungen sollten zu den grundlegenden Einstellungen jedes Users gehören. Auf diesen Seiten finden Sie zahlreiche Informationen, um den Betrug schon im Detail zu erkennen. Die Inhalte werden laufend aktualisiert. Sollten Ihnen weitere Tricks von Internetbetrügern bekannt sein, ist die Pro City Consulting für jeden Hinweis dankbar.

NEWS

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Abofallen

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